Montag, 9. September 2013

AG Palästina von Attac Hamburg: Neue EU-Rahmenrichtlinien - Keine Förderung von Projekten in den besetzten palästinensischen Gebieten


Am 28. Juni verabschiedete die EU- Kommission Rahmenrichtlinien zur Vergabe von EU-Geldern an Israel.
Diese „guidelines“ entsprechen der am 10. Dezember 2012 veröffentlichten EU- Resolution, in der die 27 Außenminister betonen, dass alle Abkommen mit Israel sich an die von der EU anerkannten territorialen Grenzen des Landes halten müssten. Es müsse
„gewährleistet werden, dass – in Überein- stimmung mit dem internationalen Recht – alle Vereinbarungen zwischen Israel und der EU eindeutig und ausdrücklich ihre Nichtanwend- barkeit auf die 1967 von Israel besetzten (...) Gebiete feststellen“, d.h., die EU hat die israelischen Siedlungen im Westjordanland, in Ost-Jerusalem und auf den Golanhöhen stets für völkerrechtswidrig erklärt und die israelische Hoheit über diese Gebiete nie anerkannt, ganz egal, wie ihr rechtlicher Status nach israelischen Gesetzen ist.
Die nun verabschiedeten Richtlinien sehen vor, dass alle zukünftigen Fördermittel ausschließ- lich für Israel in den Grenzen von 1967 gelten.
In jedem neuen Abkommen zwischen der EU und Israel über die Gewährung finanzieller Hilfen, Forschungsgelder und andere EU- Förderprogramme soll diese Klausel aufgenommen werden. Sie betrifft alle Arten der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport, gilt allerdings nur für Körperschaften, nicht für Personen. Wohnen z.B. Wissenschaftler in einer Siedlung, forschen aber an einer Universität im israelischen Kernland, dann können ihre Projekte weiterhin von der EU gefördert und auch ausgezeichnet werden. Außerdem sollen die neuen Rahmenricht- linien das Zollfreiheitsabkommen besser schützen, das die EU sowohl mit Israel als auch mit der Palästinensischen Autonomiebehörde unterzeichnet hat. Produkte aus den Siedlungen sind von dieser Zollbefreiung ausdrücklich ausgenommen, sie müssen verzollt werden. Israel aber unterläuft dieses Abkommen, indem es die Güter aus den Siedlungen irreführend als „made in Israel“ kennzeichnet, um den Zoll zu sparen. Es obliegt nun den Zollbehörden,
anhand der Postleitzahlen die Herkunft der Güter festzustellen, ein Vorgehen, das in der Praxis kaum durchführbar ist. Durch den zollfreien Import von Gütern aus den Siedlungen finanziert die EU indirekt die Siedlungen mit, trägt auf jeden Fall zum Erhalt des status quo bei und unterläuft ihre eigene Außenpolitik.
Zur Zeit leben etwa 600.000 Menschen in den Siedlungen der seit 1967 völkerrechtswidrig besetzten Gebiete. Immerhin belaufen sich die Siedlerexporte jährlich auf 220 Mio Euro, während der Wert der aus den palästinensischen Gebieten exportierten Produkte 15 Mio Euro beträgt.
Die israelische Regierung reagierte mit Empörung auf die von der EU-Kommission verabschiedeten Rahmenrichtlinien. Sie sprach nicht nur von einer friedensverhindernden Maßnahme, einzelne Regierungsmitglieder bezichtigten die EU sogar des Rassismus und des Antisemitismus.
Die israelische Opposition hingegen begrüßte die europäische Initiative. 


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