Samstag, 7. September 2013

http://altonabloggt.wordpress.com: Bezirksversammlung Altona – Beratungsanspruch Eingliederungsvereinbarung

Ich habe bereits im Eingang erwähnt, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern round about 300 Kunden im Monat haben. D.h. ja in der Regel vier Stunden am Tag geöffnet und die Kunden werden monatlich eingeladen. Jetzt frage ich mich allerdings, wo sie jeweils ein bis 1 ½ Stunden pro Kunden beraten wollen und sie so zu informieren und zu beraten, dass es verständnisvoll so klar wird, wenn er eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibt, die ja gleichzeitig Sanktionen beinhaltet und wie sie ja bereits gesagt haben, ist es ein öffentlich privater Vertrag. D.h. der Kunde, wie sie ihn nennen, im Grund ist er ja kein Kunde, er ist ja Bittsteller. Da muss er erst mal die Hosen runterlassen, bevor er überhaupt was bekommt. Das ist Tatsache. Ich kann ihnen gerne eine Geschichte von gestern aus dem Jobcenter erzählen, da zieht’s ihnen die Hose aus. Das ist Tatsache. Tatsache ist, dass den Kunden 1,5 Stunden jeweils erklärt wird, welches die Rechtsfolgen sind, aus seinem Vertrag den er unterschrieben hat, dann halte ich das für dramatisch gelogen. (Empörung bei der CDU / SPD). Mir liegen hier sehr viele Informationen von Verbis vor. Verbis sagt ihnen was und diese Informationen, die ich habe, verstoßen auch ganz klar gegen die fachlichen Hinweise, die sie erlassen haben, für ihre Kollegen: (Die Linke liest aus den Verbisvermerken vor: EgV per Post zugesandt, EgV zurück, Übersendung EgV, Kurz-EgV, also eine Kurzeingliederungsvereinbarung, ich weiß gar nicht, was eine Kurz-EgV ist). Ich frage mich, wie die Mitarbeiter das machen, wenn die Person doch gar nicht anwesend ist. Weil dann können sie das doch überhaupt nicht aushandeln. Denn dazu gehört ja ne Verhandlung, wenn ich ein Vertrag mit ihnen abschließe, zu dem ich ja genötigt werde, weil die meisten Leute kommen ja und unterschreiben diesen Vertrag, der auch oft besagt, dass sie in den nächsten sechs Monaten ihre Wohnung zu verlassen haben, weil die Kosten 227 Euro nicht übernommen werden. Die sitzen bei ihnen, bei den Mitarbeitern und unterschreiben, weil sie es einfach nicht besser wissen, weil sie tatsächlich untergeordnet werden, durch ihre Mitarbeiter. Sie werden nicht darüber aufgeklärt, dass sie diesen Vertrag erst mal nicht unterschreiben müssen. Erst mal, es kann ja als Verwaltungsakt zugesandt werden. Aber gegen diesen Verwaltungsakt habe ich ja die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Das ist ja bei einer Eingliederungsvereinbarung eben nicht so. Und um nun auch ihre Mitarbeiter davor zu schützen, dass sie vielleicht auch was falsch machen und auch gleichzeitig immer wieder gegen fachliche Hinweise verstoßen, wäre es natürlich wünschenswert für alle Seiten, dass man eine Regelung findet, auf der deutlich wird, dass die Kunden tatsächlich über das Maß, über das tatsächlich entschieden wird, hier mit der Regelung der EgV, dass den Menschen jeweils das auch klar ist. Und ich kenne Eingliederungsvereinbarungen, die haben ihre Mitarbeiter abgeschlossen, auch in Altona, mit Menschen die nachweislich nicht lesen und nicht schreiben können. Diese Menschen werden überzogen mit Verwaltungsakten von ihnen. Diese können nicht lesen und nicht schreiben. Die können noch nicht einmal richtig deutsch. Das geschieht, das kann ich ihnen nachweisen. Ich habe hier Verbisausdrucke vorliegen.

Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.

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