Freitag, 6. September 2013

Ralph Boes: Sanktionierung trotz Antrags auf aufschiebende Wirkung

Das Jobcenter stellt beim Gericht den Antrag, die aufschiebende Wirkung (d.h. die Aufschiebung der Sanktion bis ihre Gültigkeit gerichtlich geklärt ist) NICHT zu gewähren ... und blendet dabei die verfassungsrechtliche Argumentation des Widerspruchs vollständig aus ... Mal sehen, wie der Richter das am Ende sieht ...

Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.

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